23.02.2022: Das Bootshaus zum Clubabend ist wieder geöffnet.
Es gelten die 3-G Regeln und eine Registrierungspflicht.
03.01.2022: Leider kein Clubabend im Bootshaus möglich
Aufgrund der aktuellen Regeln (max. 10 Personen im Innenraum, Sperrstunde ab 22.20 Uhr) bleibt das Bootshaus Mittwochabends bis auf Weiteres geschlossen. Wir geben Bescheid, wenn wir wieder für die Clubabende öffnen können.
Bis dahin: Euch allen trotzdem einen guten Start ins Neue Jahr, und auf bald!
24.11.2021 Corona-Alarmstufe 2 : Regeln ab sofort
Es gilt die neuen „Alarmstufe“ 2G Plus. Dies wird auch für den Besuch am Mittwoch-Abend in der Bootshauskantine gelten. Auch wenn ihr geimpft bzw. genesen seid, müsst ihr also einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
17.11.2021 Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg
Allgemeine Kontaktbeschränkungen: private Treffen sind nur noch mit einem Haushalt plus einer weiteren Person zulässig. Geimpfte und Genesene Personen zählen hierbei nicht mit.
Bei Sport in geschlossenen Räumen, Musikproben (In- und Outdoor), Theater, Kultur- und Sportveranstaltungen (auch Zuschauer), Museen, Gastronomie in geschlossenen Räumen, Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen haben Personen ohne Impfung oder Genesenennachweis keinen Zutritt mehr. Regelung 2G
Dies gilt auch für sämtliche Mitwirkende an Veranstaltungen wie z.B. Vereinsfeste, Konzerte etc.
Sport im Freien ist nur 3G, mit negativem PCR-Test zulässig. TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen benötigen zur Durchführung von Trainings lediglich einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest. Im Liga- und Wettkampfbetrieb gibt es keine Ausnahmen für SportlerInnen und sonstige daran Mitwirkende (wie z.B. TrainerInnen). Regelung 3G
29.06.2021: Es kann wieder „normal“ trainiert und gepaddelt werden.
Seit 28.06. gelten unterschiedliche Regelungen in Abhängigkeit der Inzidenzstufen. Für uns ist im Bereich Sport derzeit wieder alles ohne Einschränkungen möglich. Auch Fahrgemeinschaften. Beim Kantinenbetrieb gilt nur ein Rauchverbot drinnen.
Hier ist die neueste Verordnung.
Bitte schaut Euch die Vorschriften an und informiert Euch immer rechtzeitig, wir versuchen, zeitnah alles hier ins Web zu stellen.
16.06.2021: Trainingsbeginn
Liebe Kanu-Sportler, liebe Eltern der Kanu-Sportler,
aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte hat das Gesundheitsamt des Landratsamtes Rastatt mit Schreiben vom 9.6.2021 die Voraussetzungen der Öffnungsstufe 3 festgestellt. Jetzt ist es möglich, den Trainingsbetreib beim Rastatter Kanu-Club wieder aufzunehmen.
- Hierbei gelten folgende Auflagen:
- Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Testes einer offiziellen Teststation.
- Schülerinnen und Schüler können einen von ihrer Schule bescheinigten negativen Test vorlegen.
- Hygienemaßnahmen vor Ort
- Kontaktdokumentation
- Während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Mit den Booten auf dem Wasser dürfte dies einfach umzusetzen sein. Die Abstandsregelung gilt deshalb insbesondere für das Bootshausfreigelände, dem Bootslager und dem Hantelraum, der als Umkleideraum genutzt werden darf.
- Die am Training teilnehmenden Sportler werden vom Übungsleiter in eine Anwesenheitsliste eingetragen. Mit Namen, Uhrzeit (kommen und gehen), der Telefonnummer unter der sie zu erreichen sind, falls eine Rückverfolgung notwendig wird sowie einer Spalte in der vermerkt wird, ob ein Negativ-Test vorgelegt worden ist. Die Listen müssen 4 Wochen aufbewahrt werden. Dies übernimmt der jeweilige Übungsleiter. Darüber hinaus wurde ein QR-Code an der Eingangstür zum Hantelraum angebracht, der bei Verwendung der Luca-App mit dem Smartphone eingescannt werden kann. Jugendliche, die im Anschluss an das Training, den Kantinenbereich nutzen, tragen sich dort zusätzlich in die dort ausliegende Anwesenheitsliste ein.
- Der Hantelraum darf von 4 Personen gleichzeitig als Umkleideraum genutzt werden.
- Der offizielle Umkleideraum darf nur von jeweils einer Person genutzt werden.
- Duschen ist noch nicht erlaubt.
- Toilettengang nur einzeln. Es steht ausreichend Seife und Handtuchpapier bereit. Zusätzlich Desinfektionsspender. Auch ein Aushang „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“.
- Die vereinseigene Bootsausrüstung (Paddel, Spritzdecke, Schwimmweste und Boot) werden für die Fortdauer der Corona-Krise individuell zugeteilt. Damit entfällt das Desinfizieren nach bzw. vor jedem Training. Die Ausrüstung darf daher von anderen Vereinsmitgliedern nicht benutzt werden. Falls dennoch ein Wechsel der Ausrüstung gewünscht wird, wird eine Desinfektion vorgenommen. Flächendesinfektionsmittel steht bereit.
Sportler, die sich nicht an die Vorgaben halten, bekommen einen Platzverweis und dürfen das nächste Mal nicht am Training teilnehmen.
Änderungen der geltenden Regelungen bleiben vorbehalten.
Nicht kommen dürfen:
Mitglieder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt nicht 14 Tage vergangen sind.
Mitglieder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Wir wünschen Euch einen guten Trainingsneuanfang.
16.06.2021: Bootshaus wieder offen
Liebe Mitglieder, aufgrund der weiterhin sinkenden Inzidenz der Corona-Ansteckungen im Landkreis Rastatt hat das Gesundheitsamt mit Verfügung vom 09.06.2021 den Öffnungsschritt 3 der Corona-Verordnung bekanntgegeben. Für den Rastatter Kanu-Club bedeutet dies, dass wir ab Mittwoch, den 16. Juni 2021, den Bootshauskantinenbetrieb unter bestimmten Auflagen wieder öffnen dürfen:
Der Betrieb findet zunächst nur im Außenbereich statt.
Zugang zur Kantine erhält nur, wer einen gültigen Negativ-Schnelltest vorweisen kann, vollständig gegen Corona geimpft ist oder nachweislich von Corona genesen ist.
Nicht kommen dürfen:
- Mitglieder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt nicht 14 Tage vergangen sind.
- Mitglieder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Es gelten die AHA-Regeln:
Abstand halten, Hygiene praktizieren, medizinische Maske tragen, Corona-App oder Luca-App nutzen.
Die Mund- und Nasenbedeckung ist generell im Bootshaus zu tragen außer an den Tischsitzplätzen bei Einhaltung des Mindestabstandes.
Am Eingang steht Händedesinfektionsmittel bereit.
Die Gäste tragen sich in eine Anwesenheitsliste ein. Mit Namen, Uhrzeit (kommen und gehen) sowie der Telefonnummer unter der sie zu erreichen sind, falls eine Rückverfolgung notwendig wird. Zum Eintragen in die Anwesenheitsliste stehen desinfizierte Kugelschreiber bereit. Die Listen werden 4 Wochen aufbewahrt. Sie kommen zur Kassenabrechnung. Gehen also zum Kassierer. Darüber hinaus wurde ein CR-Code an der Eingangstür angebracht, der bei Verwendung der Luca-App mit dem Smartphone eingescannt werden kann.
Der Kantinenbesuch ist auf Vereinsmitglieder beschränkt. Wir sind keine öffentliche Gaststätte. Der Kantinenbetrieb findet von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr statt.
Getränke und Speisen sind an der Theke abzuholen. Zur Abholung ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz Pflicht.
Toilettengang nur Einzeln. Es steht ausreichend Seife und Handtuchpapier bereit. Zusätzlich Desinfektionsspender. Auch ein Aushang „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“. Der Zugang zum Wirtebereich hinter der Theke ist für Gäste untersagt. Um dies zu untermauern kann die an der Theke angebrachte Klappe zugemacht werden.
Änderungen der Betriebsabläufe bleiben vorbehalten.
Gäste, die sich nicht an die Vorgaben halten, bekommen einen Platzverweis und müssen nach Bezahlung ihres Bierdeckels nach Hause gehen.
Wenn wir uns alle an diese Regelungen halten, können wir regelmäßig mittwochs wieder im Bootshaus zusammen kommen, um die sozialen Kontakte zu pflegen oder um gemeinsame Wanderfahrten abzusprechen.
Leider müssen wir auch in diesem Jahr aus gegebenem Anlass die Familienfahrt in das französische Jura an Loue und Doubs absagen. Fingers crossed für 2022. Corona-Bestimmungen ab April 2021: Trainingsbetrieb und Wanderfahrten in Gruppen sind weiterhin nicht möglich. Paddeln darf nur kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Das Bootshaus bleibt geschlossen.
Anpaddeln abgesagt
Aufgrund der wieder deutlich höheren Fallzahlen und der daher kritischeren Cororna-Lage in Rastatt muss das Anpaddeln, das für 28.03.2021 geplant war, leider ausfallen.
Wegen der weiter steigenden Corona-Zahlen bleibt das Bootshaus ab morgen, 28.10.2020 geschlossen.
Neue Hygieneregeln:
Hygieneregeln ab 28_10_2020
Wir geben Euch hier Info, wenn sich etwas ändert.
Es besteht eine Eigenverantwortung eines jeden, alles zu tun, um der Verbreitung der Infektionen gegenzusteuern. Die Abstandregelung und die Verwendung des Mund-Nasenschutzes müssen eingehalten werden. Der Vorstandschaft ist ein persönlicher sozialer Kontakt unter den Vereinsmitgliedern sehr wichtig. Aber vom Bootshaus darf auch leichtfertig kein Infektionsherd ausgehen. Wir bitten um Euer Verständnis!